GDPdU bedeutet ‘Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Sie beinhalten die Vorschriften zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflichtder Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen. Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. In ihr werden Regeln aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen festgelegt.
Auch für die Kassensysteme der Restaurants und Gaststätten in Deutschland gilt jetzt die verpflichtende Verordnung der GDPdU. Sämtliche Kassensysteme müssen GDPdU konform sein. Alle Z-Berichte (Z = Zugriff), die die Betriebsprüfer des Finanzamtes laut GDPdU zwischen folgenden drei Arten des Datenzugriffs wie
- unmittelbarer Lesezugriff (Z1),
- mittelbarer Zugriff über Auswertungen (Z2) und
- Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten (Z3)
wählen können, sind bei Anfrage dem Finanzamt vorzulegen. Auch die Preisänderungen müssen in der Kasse protokolliert sein.
Tipp
- Die GDPdU Auswertungen sind in der neuen ES Kassensoftware enthalten
- Mehr Info GDPdU Portal
Die GDPdU ist eine Verwaltungsvorschrift zur Prüfung von Daten, die für das Finanzamts entscheidend sind bei einer Prüfung. Eine GDPdU Zertifizierung ist nicht möglich, siehe Punkt 17 des Schreibens des Bundesfinanzministerium.