Der Tagesabschluss – Z-Bericht am Tagesende
Die Betriebsprüfung für Bargeldintensive Betriebe. Die meisten Betriebe mußen bereits zum 01.01.2017 aufrüsten. Weitere Änderungen und Neuregelungen wurden ab 2018 und 2020 im “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” beschlossen.
Das sogenannte “Kassengesetz” ermöglicht ab 1. Januar 2018 eine unangemeldete Kassennachschau, bei der die Finanzämter Betriebe ohne Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit prüfen können. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte Ihre Kassenführung in Ordnung sein.
Bargeldintensive Betriebe unterliegen der besonderen Prüfung des Finanzamts. Das Finanzamt verlangt einiges vom Kassensystem und vom Anwender. Halten Sie nachfolgende Regeln ein, damit Sie nicht geschätzt werden bei einer Betriebsprüfung.
Vermeiden Sie typische Kassen-Fehler:
In einem Schreiben beantwortete das Bundesfinanzministerium (BMF) Zweifelsfragen zur steuerlich korrekten Kassenführung, die von der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung gestellt wurden. Die wichtigsten Aussagen kompakt zusammengefasst (BMF, Schreiben v. 14.12.2016, Az. IV A 4 – S 0316/13/10005:047)
Spätestens ab 1. Januar 2018 kommt die Kassennachschau, bei der der Prüfer unangemeldet vor der Türe stehen und die Kassendaten fordern kann. Bis dahin sollten Sie Ihre steuerliche Kassenführung auf Vordermann gebracht haben.
Darauf sollten Sie unbedingt bei der Kassenführung achten:
Zehn Jahre aufbewahrungspflichtig sind folgende Kassenunterlagen:
Die neuen Anforderungen
Ab 1. Januar 2017
Ab 01. Januar 2018
Ab 1. Januar 2020
Bis 31. Dezember 2022
Liste aus : Prüfungssichere Kassenführung von J.Kuhni, Haufe Verlag
Der Tagesabschluss – Z-Bericht am Tagesende
Sie möchten schnell und einfach die Kassenabrechnung erstellen? Maxstore© Kassensysteme ermöglichen einen Ablauf, der auf die Rechte der Bediener abgestimmt ist. Alle Funktionen auf einen Blick, nur das frei geschaltet, was der Bediener ausführen darf. Die Kassenabrechnung wird in mehreren Schritten ausgeführt: Zuerst erfolgt die Zählung des Barbestands und die Abrechnung der EC/Kreditkarten. Nachdem die Zählung erfolgt ist, wird die mögliche Kassendifferenz in das Kassenbuch gebucht. Danach erfolgt die Barentnahme an Tresor oder Bar an Bank. Die Kassenabrechnung ist vollständig mit dem Druck des Z-Berichtes und der Buchung der Erlöse in das das Kassenbuch. Beratung Kassenabrechnung: Telefon 02842-9328660
Der Kassenabschluss in Maxstore Kassensoftware erfolgt für jeden Bon und für die Abrechnung. Die einzelnen Kassiervorgänge werden mit einem Kassenbon abgeschlossen in welchem die Artikel gelistet sind sowie die Zahlarten z.B. Bar oder EC Karte. Alle Kassenbons fließen in eine Bonliste. Die Kassenbons können jederzeit wieder aufgerufen werden. Die Maxstore© Kassensoftware hat ein integriertes Kassenbuch in welchem sämtliche Erlöse und Ausgaben enthalten sind. Das Kassenkonto für Bar und EC sowie die Erlös-, Aufgaben und Steuerkonten sind unter Konten in der Kassensoftware hinterlegt. Am Tagesende wird der Barbestand gezählt, Kassendifferenzen und Erlöse mit den entsprechenden Konten in das Kassenbuch gebucht. Mit dem Kassenabschluss haben Sie ein vorkontiertes Kassenbuch welches über die DATEV Schnittstelle an den Steuerberater übergeben werden kann.