Datensicherung Kassenbelege

Sie haben eine Aufbewahrungspflicht der Kassendaten von 10 Jahren. Es drohen empfindliche Bußgelder, wenn Sie die Daten nicht vorweisen können bei einer Außenprüfung vom Finanzamt.

Was müssen Sie sichern?

  • Alle Bewegungsdaten (Umsätze, Bons, Tagesabschlüsse, Kassenbuchdaten, Rabatte, Stornos etc).
  • Das Kassenprogramm und alle Programme die dazu gehören.

Wir empfehlen die Daten auf einem USB Stick oder einer 2ten Festplatte zu sichern. Erstellen Sie eine weitere Sicherung auf einem Server, in einer Cloud oder in einer Drop Box. Sowohl das Kassenprogramm als auch die täglichen Bewegungsdaten sind 10 Jahre aufzubewahren. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Datensicherung selbst verantwortlich sind. Prüfen Sie regelmäßig, dass Ihre Daten ordnungsgemäß gesichert sind.

Auf der TSE werden nur wenige Daten gesichert, diese reichen nicht aus für die Außenprüfung des Finanzamtes.

Print Friendly, Pdf &Amp; Email